1 Verordnung
Sie benötigen eine Verordnung für die Physiotherapie oder Ergotherapie von ihrem Arzt Ihres Vertrauens, Hausarzt, Facharzt oder vom Krankenhaus.
2 Chefärztliche Bewilligung
Für Versicherte der ÖGK und BVAEB ist keine chefärztliche Bewilligung der Verordnung erforderlich. Für Versicherte der SVS-GW, SVS-LW und KFA Salzburg ist weiterhin eine Bewilligung vorgesehen, welche wir als Service gerne für Sie einholen.
3 Kostenfrei
Wir habe Kassenverträge für Physiotherapie und Ergotherapie mit allen Krankenkassen. Die erbrachten Leistungen werden von uns direkt mit den jeweiligen Kassen abgerechnet. Alle Behandlungen sind daher für unsere Patienten kostenfrei.
4 Termine
Termine können Sie gerne persönlich während unserer Anmeldezeiten vereinbaren. Aus technischen und organisatorischen Gründen können Terminanfragen, Absagen oder Änderungen per E-Mail nicht bearbeitet bzw. beantwortet werden.
