Ablauf

Information

1 Verordnung

Sie benötigen eine Verordnung für die Physiotherapie oder Ergotherapie von ihrem Arzt Ihres VertrauensHausarztFacharzt oder vom Krankenhaus.

 

2 Chefärztliche Bewilligung

Für Versicherte der ÖGK und BVAEB ist keine chefärztliche Bewilligung der Verordnung erforderlich. Für Versicherte der SVS-GW, SVS-LW und KFA Salzburg ist weiterhin eine Bewilligung vorgesehen, welche wir als Service gerne für Sie einholen.

 

3 Kostenfrei

Wir haben Kassenverträge für Physiotherapie und Ergotherapie mit allen Krankenkassen. Die erbrachten Leistungen werden von uns direkt mit den jeweiligen Kassen abgerechnet. Alle Behandlungen sind daher für unsere Patienten kostenfrei.

 

4 Termine

Termine können Sie gerne telefonisch oder persönlich während unserer Telefon- und Anmeldezeiten vereinbaren. Aus technischen und organisatorischen Gründen können Terminanfragen, Absagen oder Änderungen per E-Mail nicht bearbeitet bzw. beantwortet werden.

ALLE KASSEN

Wir haben Verträge mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen in Österreich.

Die Therapie mit dem Gamma Swing Gerät bewirkt einen sanften, federnden Traktions-Streckeffekt, gekoppelt mit variablen Schwingungsimpulsen.